Wenn nach der Baumkontrolle (Regelkontrolle) oder aus anderen Gründen Zweifel über die Verkehrssicherheit (Stand und/oder Bruchsicherheit) und/oder die zu treffenden Maßnahmen bleiben, sind Baumuntersuchungen erforderlich. Diese werden i. d. R. nur bei einem sehr geringen Teil der auf Verkehrssicherheit zu kontrollierenden Bäume notwendig.
Die Verkehrssicherheit umfasst insbesondere die Stand und Bruchsicherheit. Ein Baum gilt als verkehrssicher, sofern von ihm weder in seiner Gesamtheit noch von seinen Teilen eine vorhersehbare konkrete Gefahr ausgeht.
Für Baumuntersuchungen gibt es keine von der Rechtsprechung festgelegte Methoden und Verfahrensauswahl.
Da das Lebewesen Baum sehr komplex ist und seine Standortbedingungen sehr unterschiedlich sind, hängt die Auswahl der methodischen Vorgehensweise bzw. der technischen Untersuchungsverfahren wie auch die konkrete Vorgehensweise vom jeweiligen Einzelfall ab.
Auszug FLL- Baumuntersuchungsrichtlinie