Die Baumkontrolle ist notwendig da eine gesetzlich festgelegte Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen besteht. Baumeigentümer oder für den Baum Verantwortliche sind angehalten (BGH III ZR 217/63) Schäden durch den Baum an Personen oder Sachen zu verhindern.
Leistungsübersicht
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Landwirtschaftskammer Nordrhein Westfalen biete ich Ihnen folgende Leistungen an:
Baumkontrolle
Begutachtung von Wurzelbereich, Stamm, Krone zur Feststellung möglicher Defekte.
Eingehende Untersuchungen
Die eingehenden Untersuchungen werden durch geschultes Personal ausgeführt.
Anhand der sichtbaren Defekte des Baumes werden unterschiedliche Messtechniken genutzt und intensivere visuelle Untersuchungen durchgeführt
Gutachten
Ich erstelle Gutachten für:
- Gerichte
- Staatsanwaltschaften
- Kommunalbehörden
-Versicherungen
- Privatpersonen (Parteiengutachten)
-bundesweit tätig
In seiner Grundsatzentscheidung vom 21.01.1965 hat der BGH noch heute gültige maßvolle Regeln aufgestellt, die an die Kontrollpflicht bei Bäumen zu stellen sind (BGH III ZR 217/63). Der Baum ist in gewissen Intervallen einer sorgfältigen Sichtkontrolle vom Boden aus zu unterziehen. Eine fachmännische Untersuchung ist nur bei Feststellung verdächtiger Umstände zu veranlassen (vgl. auch OLG Düsseldorf vom 23.07.2013). Die äußere Besichtigung hat sich dabei auf den gesamten Baum zu erstrecken und in regelmäßigen Abständen auch die Krone, den Stamm und Stammfuß zu erfassen, der Stammfuß ist einer besonderen Gefahr einer Pilzinfektion sowie einer damit einhergehenden Vermorschung des Baums ausgesetzt.
Niederlassung Schortens
Sögestraße 3
26419 Schortens